breites Regal

Arbeitsrecht

Kompetenzen

Das Anwaltsbüro Dr. Christiane Rädel bietet ein umfassendes Leistungsspektrum in der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung an.

Wir konzentrieren uns auf die Beratung und Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in allen Fragen des individuellen Arbeitsrechts.

Im intensiven Austausch mit unseren Mandanten finden wir gemeinsam die Lösung für jedes Problem. Wir entwickeln Strategien und Konzepte zum Umgang mit schwierigen Situationen und zur optimalen Gestaltung von Arbeitsverhältnissen. Wir zeigen Ihnen mögliche Handlungsstrategien auf und beraten Sie über deren konkrete Auswirkungen auf Ihr Arbeitsverhältnis. Sie gewinnen so Kompetenz und Orientierung.

Wir setzen uns nicht nur außergerichtlich für Sie ein, sondern vertreten Sie auch in der Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht bundesweit bei allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und beim Bundesarbeitsgericht.

Nach einem erfolgreichen Rechtsstreit werden wir auch in der Durchsetzung der arbeitsgerichtlichen Urteile und Vergleiche für Sie im Wege der Zwangsvollstreckung tätig.

Tätigkeitsschwerpunkte

Das Anwaltsbüro Dr. Rädel berät und vertritt ausschließlich in Fragen des Arbeitsrechts. Sie profitieren von der Konzentration auf unsere Schwerpunkte. Ob Kündigungsschutz, Aufhebungsvertrag, Prüfung von Arbeitsverträgen oder Beratung im Falle einer Abmahnung – wir beraten Sie umfänglich und zielorientiert.

Wir übernehmen die Beratung und Vertretung von:

  • Arbeitnehmer*innen und Angestellte*n
  • Leitende Angestellte
  • Freien Mitarbeiter*innen
  • Betriebsräten und Personalräten
  • Kirchlichen Mitarbeitervertretungen
  • Schwerbehindertenvertretungen
Bundesarbeitsgericht Erfurt
Bundesarbeitsgericht Erfurt

Wir beraten und vertreten Sie in folgenden Bereichen:

  • Individual- und Kollektivarbeitsrecht
  • Öffentliches Dienstrecht
  • Personalvertretungsrecht
  • kirchliches Arbeitsrecht

Die Tätigkeitsschwerpunkte im Einzelnen:

  • Kündigung und Kündigungsschutzklagen
  • AGB im Arbeitsverhältnis
  • Änderungskündigung
  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Arbeitsvertragliche Formulierungen
  • Arbeitszeit und Arbeitszeitmodelle
  • Aufhebungsverträge
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM)
  • betriebsverfassungsrechtliche Beteiligungsrechte
  • Betriebsvereinbarungen
  • Bonuszahlungen
  • Diskriminierungsschutz
  • Einigungsstellen
  • Elternzeit
  • Lohnzahlung
  • Mindestlohn
  • Minijobs
  • Mutterschutz
  • Sozialauswahl
  • Sozialplanansprüche
  • Tantiemen
  • Tarifvertrag
  • Teilzeit und Befristung
  • Überstunden
  • Urlaubsanspruch und Urlaubsgeld und Abgeltung
  • Weihnachtsgeld
  • Wettbewerbsverbote
  • Zeugnis
  • Zuschläge und Zulagen

Honorar

Wir rechnen in der Regel nach den Gebührensätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Bereits in der ersten Beratung gebe ich Ihnen einen Überblick über die voraussichtlich entstehenden Kosten. Abrechnungszeitpunkt und Bezahlungsmodus erfolgen nach individueller Absprache.

Für den Fall, dass Sie rechtschutzversichert sind, rechnen wir direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab und übernehmen die gesamte Korrespondenz und Abwicklung mit der Rechtsschutzversicherung.

Falls Sie über ein geringes oder gar kein Einkommen verfügen, informieren wir Sie über staatliche Hilfen wie Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe und unterstützen Ihre Antragstellung gerne.